Die Europäische Union verhandelt zurzeit mit der AKP-Staatengruppe, die
vorwiegend aus afrikanischen Ländern besteht, über ein neues Kooperationsabkommen.
Eine Vereinheitlichung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit
ist nicht beabsichtigt, auch in Zukunft soll die Zusammenarbeit mit den
AKP-Staaten im Rahmen eines übergreifenden Vertrags mit der Staatengruppe und
ergänzender regionaler Abkommen erfolgen. Die Verhandlungsrichtlinien ziehen
zwar die Lehren aus den negativen Erfahrungen mit der bisherigen europäischen
Entwicklungszusammenarbeit, angesichts der krisenhaften Entwicklung in vielen
Ländern sind jedoch die Aussichten, mittels politischer Konditionalität Reformen zu
bewirken, gering. Krisenprävention und KrisenIösung und politische Stabilität durch
good governance als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung sowie die
Sicherung des Umfelds selbsttragender Entwicklungsprozesse erforderten eine
Neukonzeption der Entwicklungszusammenarbeit, für die im geplanten vertraglichen
Rahmen jedoch keine Aussichten bestehen. Unbestritten ist jedoch, dass die
Hilfe für Afrika in Zukunft als europäische Gemeinschaftsaufgabe erfolgen muss, um
die wenigen verbleibenden geringen Chancen zu nutzen.