Die Ergänzung der auf Individuen bezogenen Menschenrechte durch Rechte der Völker auf Entwicklung und Selbstbestimmung ist ein begrüßenswerter Schritt, ist aber durch eine Beschränkung auf Staatsvölker als ihre Träger einer wichtigen Komponente beraubt. Der Beitrag diskutiert dies anhand der Probleme und Erfahrungen der Usalama-Bewegung in Tanzania: in ihr formierte sich ein auf traditionellen Rechtsvorstellungen und -mechanismen basierendes System einer Gerichtsbarkeit, welche von der Bevölkerung der betroffenen Gebiete, immerhin 130.000 km2, selbst getragen wird. Als Reaktion auf soziale Unsicherheiten im Entwicklungsprozess und dem Versagen staatlicher Institutionen ist sie erst jungen Ursprungs. Ihre partizipatorischen und demokratischen Wesenszüge lassen Ansätze zu einem spezifisch afrikanischen Weg der Demokratisierung erahnen, in dem sich kollektive Verantwortlichkeiten außerhalb der staatlichen Bürokratien organisieren. Den Rechten der Völker auf Frieden und Entwicklung könnte in der Legitimation solcher Bestrebungen gegenüber der Verfügungsgewalt des Staates eine wesentliche Rolle zukommen.