Die Eroberung Lateinamerikas durch Spanien führte zu einer Überlagerung der einheimischen Rechtskultur durch die europäisch geprägte Rechtsordnung. Verhaltensweisen, die in indigenen Kulturen erlaubt sind, sind für das staatliche Strafrecht strafbar. Der Artikel zeigt auf, wie das staatliche Recht seit der Unabhängigkeit mit diesem Widerspruch umgegangen ist und welche Faktoren auf die Strafrechtspolitik Einfl uss genommen haben. Abschließend wird gezeigt, dass der gegenwärtige Stand der Diskussion durch die Verfassungsreformen der 1990er Jahre obsolet geworden ist, und es werden neue Lösungsansätze diskutiert.