Das Oberziel der EZA der EU, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Entwicklungslandes, lässt sich aus dem Spannungsfeld außenpolitischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Ziele herausdestillieren. Dieses Oberziel versucht man durch eine Mischung verschiedener Politiken, wie Wachstums-, Struktur- sowie Energie- und Rohstoffpolitik zu erreichen. Die in den einzelnen Abkommen zu findenden Ziele wie Unterstützung der Eigenanstrengung der DC, Entwicklung von Humankapital usw. sind lediglich Subziele des Oberziels. Im Vertrag von Rom war keine Zuständigkeit der Gemeinschaft für Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen. Im Laufe der Jahre beanspruchte sie jedoch diese Kompetenz verstärkt, was ihr auch mit Unterstützung des gemeinschaftsfreundlich entscheidenden Europäischen Gerichtshofgelang. Im Maastricht-Vertrag kommt der Gemeinschaft nun bereits eine Koordinationskompetenz zu. Insgesamt lassen sich vier verschiedene Ebenen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern unterscheiden. Jene Länder mit den höchsten Präferenzen sind die noch verbliebenen 20 abhängigen Gebiete. Sie genießen völlig freien Marktzugang. Ihre Assoziierung beruht auf den Artikeln 131 bis 136 des EW3-Vertrag. Der Hauptteil der Hilfe kommt mit mehr als 61 % der zweiten Gruppe zu, den nunmehr 70 AKP-Staaten. Industrielle Produkte dürfen von den AKP-Staaten ungehindert in den Gemeinsamen Markt gebracht werden, agrarische Produkte hingegen unterliegen Beschränkungen. Als dritte Gruppe sind die assoziierten Staaten des südlichen und östlichen Mittelmeeres zu nennen. Sie erhielten immerhin noch 20% der bisherigen Hilfe. Die gewährten Präferenzen variieren von Land zu Land. Die Assoziierung dieser beiden Untergruppen beruht auf Artikel 238 EWG-V. Jene Ländergruppe, der außer den allgemeinen Begünstigungen aus dem GSP bisher keine weiteren Präferenzen gewährt wurde, sind die Staaten Asiens, Lateinamerikas und des arabischen Golfs. Jene finanzielle Unterstützung, die ihnen zukommt, ist im Vergleich zu den beiden eingangs genannten Gruppen mit nur rund 17% unbedeutend.