Der Entscheidungsfindungsprozess der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ist überaus vielschichtig und komplex. Bisher bewahrten sich die Mitgliedstaaten der EU einen breiten Einfluss auf die gemeinschaftlich verwaltete Entwicklungskooperation, waren aber kaum bereit, ihre bilateralen Hilfen untereinander und mit der Kommission zu koordinieren ein Umstand, der sich negativ auf die Effizienz der gesamteuropäischen Entwicklungszusammenarbeit auswirkte. Der Unionsvertrag initiierte einen Prozess, der zu einer systematischeren Koordinierung auf politischer und operationeller Ebene, zu einer Neuverteilung der Aufgaben zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten sowie zu einer verstärkten Kohärenz der Gemeinschaftspolitiken gegenüber den Entwicklungsländern führen könnte.