Die Bedeutung der Menschenrechte in der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union hat seit Anfang der 90er Jahre weiter zugenommen. Die Menschenrechtspolitik hat dabei eine Erweiterung, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzungen der Demokratisierung und der Rechtsstaatlichkeit erfahren. Durch eine Entschließung aus dem Jahr 1991 und durch die Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in die Kooperationsabkommen mit Entwicklungsländern kam es zu einer Konkretisierung und zu einer Verrechtlichung der Menschenrechtspolitik, deren Praxis kurz beleuchtet wird. Auch der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union enthält zusätzliche rechtliche Grundlagen für eine menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit als auch Außenpolitik. Die Menschenrechte stellen dabei sowohl ein Kriterium als auch einen Gegenstand und ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit dar. Zur Implementierung dieser Politik der Förderung von Menschenrechten, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit wurden vielfältige Aktivitäten, vor allem über Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als auch im Bereich des öffentlichen Sektors von Entwicklungsländern gesetzt. Dabei stellen sich Fragen der Verbesserung der Wirksamkeit der Menschenrechtspolitik über eine bessere Kohärenz und Konsistenz der Politik der Union und ihrer Mitgliedsstaaten durch verbesserte Verfahren und Instrumente der Koordination. Es stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen der Durchführung einer Menschenrechtspolitik in den Nord-Süd-Beziehungen, wie etwa der Kriterien der Legitimität einer solchen Politik, der geeigneten Standards im Bereich der Menschenrechte und der Gestaltung des Politikdialogs. Hinsichtlich der Standards könnte die bestehende Kritik durch eine klarere Abstützung auf universelle, aber auch auf von den Entwicklungsländern im Rahmen regionaler Abkommen akzeptierte Standards entschärft und etwa zur Stärkung des afrikanischen Menschenrechtssystems ein substantieller Beitrag geleistet werden. Auch das Recht auf Entwicklung sollte im Rahmen der Kriterien als auch des Politikdialogs einbezogen werden. Für den Politikdialog wird eine bessere Verwirklichung der Grundsätze der Transparenz und der Partizipation vorgeschlagen, wobei vor allem auch Nichtregierungsorganisationen in den Politikdialog einzubinden wären.