Die “Demokratische Arabische Republik Sahara” ist ein Land, in dem “Entwicklungszusammenarbeit” bei ganz enger Auslegung eigentlich nicht möglich ist, da ein zentrales Ziel nicht erfüllt werden kann, nämlich der ,,Aufbau einer lebensfähigen Volkswirtschaft”. Andererseits ist es aufgrund der humanitären Notlage, in der sich die Saharauis befinden, aber auch aufgrund der politischen Unterstützungswürdigkeit notwendig, in größtmöglichem Umfang zu helfen. Dieser Verantwortung kann sich auch die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit nicht gänzlich entziehen. Die Unmöglichkeit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung schließt eine positive “Entwicklung” im Sinne eines weiter gefassten Entwicklungsbegriffs nicht aus. Eine wesentliche Aufgabe dieses Artikels ist es, zu zeigen, inwieweit es der österreichischen Entwicklungspolitik gelingt, in diesem Spannungsfeld zwischen hoher Bedürftigkeit und ungewissen Entwicklungschancen sinnvolle Lösungen anzubieten. Praktische Bedeutung kommt dieser Frage angesichts der Tatsache zu, dass die Finanzierung der EZA mit der D.A.R.S. ab 1998 nicht mehr gesichert ist.