Die Europäische Union hat sich wiederholt zu einer Politik der aktiven Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit bekannt. Seit Beginn der neunziger Jahre wurden die konzeptionellen, finanziellen und administrativen Voraussetzungen zur Umsetzung des von der Kommission und dem Rat verfolgten positiven Ansatzes kontinuierlich weiterentwickelt. Fortschritte wurden insbesondere bei der Identifizierung der verschiedenen Formen positiver Maßnahmen und der für ihren Einsatz in Frage kommenden Aktionsfelder erzielt. Ebenso wurde eine gewisse Vereinheitlichung bezüglich der Kriterien und Verfahren zu ihrer Durchführung erreicht. Auf dem Gebiet der klassischen” Problemfelder hingegen, also in den Bereichen der Transparenz und Konsistenz der Maßnahmen und ihrer Anwendung sowie der internen und externen Koordination, hat es bisher erst Ansätze einer Verbesserung gegeben. Gegenwärtig werden Versuche unternommen, die aus dem EG-Haushalt finanzierten Positivmaßnahmen auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen; sie sollten zur weiteren Lösung wenigstens eines Teils der genannten Probleme genutzt werden.